Der steuerliche Unterschied ist fundamental: Während ein gemeinnütziger Verein in seiner ideellen Sphäre und im unentbehrlichen Hilfsbetrieb (Zweckbetrieb) vollständig von der Körperschaftsteuer (0 %) befreit ist und für wirtschaftliche Nebentätigkeiten einen Freibetrag von € 10.000,– pro Jahr genießt, versteuern ein Einzelunternehmen (bis zu 55 % progressive Einkommensteuer) und eine gewerbliche GmbH (23 % bis 25 % Körperschaftsteuer zuzüglich 27,5 % KESt bei Ausschüttung) jeden Euro Gewinn ab dem allerersten Cent. Zudem entfällt beim Verein im reinen Ehrenamtsmodell ohne Angestellte die gesamte lohnabhängige Abgabenlast (Kommunalsteuer, DB, DZ, Sozialversicherung) zur Gänze.